Ein Biotop ist eine räumlich abgrenzbare Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, deren abiotischen Faktoren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen sowohl natürlich entstandene, als auch vom Menschen geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Biodiversität und den Biotopverbund sind die Biotope essentiell. Aktuelle statistische Erhebungen zu den Biotopen finden Sie hier. Die genaue Lage der Biotope finden Sie in der Karte.
Nähere Erläuterungen zu den Biotopen in Rheinland-Pfalz finden Sie bei den Kartieranleitungen unter "OSIRIS-Ablage"
Für die Natura 2000-Gebiete werden Bewirtschaftungspläne erstellt, in denen die Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.
Die erforderlichen Maßnahmen für die einzelnen Gebiete und die Überwachung im Hinblick auf den Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen und Arten werden von der oberen Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen in Bewirtschaftungsplänen festgelegt. Die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Bewirtschaftungspläne erfolgt vor allem durch vertragliche Vereinbarungen (siehe § 25 Abs. 2 und 3 LNatSchG).
Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
Im Rahmen der Biotopbetreuung werden - vorwiegend in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und bei gesetzlich geschützten Biotopen - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt. statt.
Diese Maßnahmen sind aus den Naturschutzzielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen. Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sind die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
In jedem Landkreis werden damit vom Land beauftragte Biotopbetreuer beauftragt.
Maßnahmen, die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt werden, sind aus den Zielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen. Deshalb sind alle Maßnahmen im LANIS darzustellen. Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
Vertragsnaturschutz findet zeitlich befristet auf landwirtschaftlichen Flächen statt, damit Naturschutzziele erreicht werden können. Für eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen erhält der Landwirt eine Honorierung, die von der EU kofinanziert wird.
Grundlagen zu Natur und Landschaft in Rheinland-Pfalz; zentrale Bereitstellung der amtlichen Geofachdaten des Naturschutzes über das Landschaftsinformationssystem LANIS