Biosphärenreservat Biosphärenreservate sind nach § 19 LNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen. Des Weiteren sollten diese vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, sowie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen. Ein Gebiet, das von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt ist, wird durch Rechtsverordnung als Naturpark festgesetzt. Die Rechtsverordnung wird von der Obersten Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde und dem für die Landwirtschaft zuständigen Ministerium erlassen. Für die Gebietsteile, die die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen, gilt § 17 Abs. 2, für die Gebietsteile, die die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, gilt § 20 Abs. 2 entsprechend. In der Rechtsverordnung soll auch eine rechtsfähige Organisation als Träger des Biosphärenreservats bestimmt werden. In Rheinland-Pfalz ist der Naturpark Pfälzerwald ein Biosphärenreservat.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Rheinland-Pfalz (07) | 6.178°/48.935° | 8.513°/50.947° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (2)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
DD923DB0-7FDB-470A-9D47-890E92BE7582 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 2 (MKUEM) - Naturschutz und nachhaltige Entwicklung Referat 22 (MKUEM) - Haushalt, IT und sonstige Querschnittsaufgaben der Naturschutzverwaltung
Postfach 31 60
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Verwalter
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 2 (MKUEM) - Naturschutz und nachhaltige Entwicklung Referat 22 (MKUEM) - Haushalt, IT und sonstige Querschnittsaufgaben der Naturschutzverwaltung
Postfach 31 60
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Fachinformationen
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Lebensräume und Biotope Schutzgebiete |
Suchbegriffe | Artenschutz Biologische Vielfalt Biotopschutz Eingriffsregelung Landschaft Landschaftsbild Landschaftsschutz Naturschutz Schutzgebiet |