Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Neuwied | 7.205°/50.408° | 7.716°/50.722° |
Rhein-Lahn-Kreis | 7.573°/50.064° | 8.127°/50.416° |
Westerwaldkreis | 7.587°/50.345° | 8.157°/50.744° |
Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Fachaufgabe
Produktverantwortung
Die Idee, dass die Wirtschaft zur Erreichung bestimmter Zielsetzungen Eigenverantwortung wahrnimmt, ist Kern der Produktverantwortung. Sie verlangt eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes, wobei es das oberste Ziel ist, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Produktverantwortung im § 23 KrWG. Demnach sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
54C25182-542E-11D7-B776-0002A5CE70F9 |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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Anwendungseinschränkungen |
Nicht frei verfügbar |
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