Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:
•Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
•abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
•Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Rheinland-Pfalz | 6.06°/48.935° | 8.513°/50.947° |
Verweise und Downloads
Weitere Verweise (1)
•Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
•abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
•Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Mit der Förderung sollen insbesondere
•Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stoffstrommanagement ermöglicht werden,
•Anreize für Vorhaben zur Abfallvermeidung und für die beschleunigte Verwirklichung einer ökologischen und ökonomischen Abfallentsorgung geschaffen werden,
•Anreize für eine verstärkte Wiedernutzung innerorts brachliegender Flächen gegeben werden und
•die Sanierung von Altlasten unterstützt werden.
Priorität bei der Förderung haben Maßnahmen, die zukunftsträchtige Technologien verfolgen oder modellhaften Charakter besitzen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuwendungen können auf Antrag kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse erhalten.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
54C251B4-542E-11D7-B776-0002A5CE70F9 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Referat 73 (MKUEM) - Bodenschutz, Altlasten Abteilung 7 (MKUEM) - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz
Postfach 31 60
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