Geodatendienst
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.
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